Neu!!


Für alle Mitglieder wird der doppelte Tripmaster gem ZGB Art. 123 obligatorisch. Um den Nachweis erbringen zu können, wie lange die An- und Rückfahrt gedauert hat plus zusätzlich natürlich auch die Dauer der Anwesenheit. Unnötig zu erwähnen, dass das Ganze notarielle beglaubigt werden muss.

2 Kommentare:

didi hat gesagt…

jawohl roli, endlich mal eine vernünftige idee um die gewünschten zeiten exakt zu bestimmen. einzig gemäss anhang IIV3 muss die rückverfolgbarkeit der eichnormale gewährleistet sein. bitte demnächst einen entsprechenden qualitätsverantwortlichen, kurz QS bestimmen, welcher die periodisch notwendig überwachung der messmittel sicherstellt. unbedingt auch an die zukunft denken und bereits die vorgaben für ISO9001:2009 berücksichtigen, damit nicht ständig die statuten angepasst werden müssen.

Guido Bosshart hat gesagt…

"Zusätzlich!!"
Bei Vorstandsmitglieder ist ein
Zweiter Tripmaster hinten mittig an den Vordersitzen zu montieren,
damit ein "Notar" oder ein Aktivmitglied die Zeiten zusätlich Stoppen kan !!
Zeiten welche von Pasivmitglieder
gestoppt werden, dürfen nur zu 1/8 berücksichtigt werden.
Zeiten von Nichtmitgliedern und anderen Mitfahren zu 1/27 !!
Streichen : Den Satz Zeiten von
Nichtmitgliedern ..
Ansonsten : Bleibts wie gehabt