
Für alle Mitglieder wird der doppelte Tripmaster gem ZGB Art. 123 obligatorisch. Um den Nachweis erbringen zu können, wie lange die An- und Rückfahrt gedauert hat plus zusätzlich natürlich auch die Dauer der Anwesenheit. Unnötig zu erwähnen, dass das Ganze notarielle beglaubigt werden muss.